AGB
1. Allgemeine Bedingungen zum Mietvertrag gültig bis Wiederruf ab September 2020
-
Allgemeines
Die gegenständlichen Allgemeinen Mietbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen von Maschinen aller Art im Geschäftsbetrieb der Firma MBA-Verleih sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen MBA-Verleih und dem jeweiligen Mieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Bestandteil des zwischen den Partien abgeschlossenen Mietvertrags.
-
Mietgegenstand
Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingungen ist jeder einzelne Gegenstand, der Firma MBA Verleih dem Mieter in Erfüllung eines schriftlich oder mündlich abgeschlossenen Mietvertrages überlässt. Der jeweilige Mietgegenstand sowie dessen Beschaffenheit ist im beschrieben.
Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An-und Einbauten sowie die Verbindung mit anderen Gegenständen, sind dem Mieter ohne vorheriges und schriftliches Einverständnis des Vermieters untersagt. Der Mietgegenstand samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschließliches Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte an der Mietsache einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; Insbesondere sind Untervermietung und Weiterverleih des Mietgegenstandes untersagt. Der Wert des Mietgegenstandes ist der einvernehmlich festgesetzte und beiderseits anerkannte Wert des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt der Vermietung. Seine Angabe dient ausschließlich zur Berechnung des Wertverlustes bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes. Im Einzelfall getroffene abweichende Vereinbarungen zwischen MBA-Verleih und dem Mieter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
-
Vertragsdauer
Der Mietvertrag kommt zwischen den Parteien durch einvernehmliche Festlegung der Mietzeit, der Mietdauer sowie des Mietentgelts zustande. Die Mietzeit beginnt am einvernehmlich vereinbarten Tag oder an jenem Tag, an dem der Mietgegenstand tatsächlich an den Mieter zum Versand gebracht oder für dessen Abholung bereitgestellt wird. Die Mietzeit endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder Wirksamkeit der vorzeitigen Vertragskündigung. Übernimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so hat Firma MBA-Verleih die Möglichkeit ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer hat der Mieter die Firma MBA-Verleih 2 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Mietende über die Überschreitung der Mietdauer zu verständigen. Der Mieter hat für den Fall der verspäteten Geräterückstellung bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes den Bestandzins weiterzuzahlen Unterlässt es der Mieter die Verständigung über die verzögerte Rückgabe, so haftet der Mieter für sämtliche dadurch entstehende Schäden sowie den durch die Verzögerung entgangenen Gewinn.
-
Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang auf den Mieter erfolgt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag des Beginns des Mietverhältnisses, an dem der Mietgegenstand entweder durch Abholung oder Lieferung-gleich wer im Falle des Transports des Mietgegenstandes den Transport durchführt -das Firmengelände von MBA-Verleih verlässt. Befindet sich der Gegenstand am Mietbeginn noch in Gewahrsame des Vormieters und wird der Mietgegenstand vom Mieter von diesem abgeholt, so geht die Gefahr auf den Mieter über, wenn dieser den Mietgegenstand vom Vormieter in seine Gewahrsame übernimmt. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes an MBA-Verleih bleibt die Gefahr des zufälligen Untergangs des Mietgegenstandes solange beim Mieter, bis dieser den Mietgegenstand am Firmengelände von MBA-Verleih abliefert oder den Mietgegenstand nach Absprache mit dem Vermieter in die Gewahrsame des Nachmieters übergibt.
-
Mietzins
Der vereinbarte Mietzins bestimmt sich als Kalendertagsmietzins und gilt für einschichtigen Betrieb max. 8 Betriebsstunden am Tag, 40 Wochenstunden bei 20 monatlichen Arbeitstagen Montag bis Freitag, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die jeweilige Höhe des Kalendertagsmietzinses wird im Mietvertrag festgelegt. Der Mietzins ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn das Gerät weniger als 40 Wochenstunden bzw. 20 monatliche Arbeitstage eingesetzt wird. Wird jedoch die normale Schichtzeit oder die normale monatliche Arbeitstagzahl überschritten oder liegt eine Nutzung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vor, hat der Mieter einen um 50 Prozent erhöhten Mietzins zu zahlen.
Sämtliche von MBA Verleih genannten Preise verstehen sich Brutto inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mietzins ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Kosten für den Transport durch MBA-Verleih an einen vom Mieter gewünschten Einsatzort des Mietgegenstandes werden gesondert in Rechnung gestellt. Weiters werden Kosten für Bedienungspersonal, Kraftstoff, Einschulung, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung, sowie für Reparaturen von Schäden aller Art, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, gesondert in Rechnung gestellt. Bei den Tages-und Wochenmietsätzen sind die anteiligen Wartungsarbeiten in den Mietsätzen enthalten. Bei Mieten, für die Monats-Mietsätze zur Anwendung kommen, werden die Servicekosten gesondert verrechnet. Wenn der Mietgegenstand aus welchem Grund auch immer, nicht betriebsbereit ist, kann MBA-Verleih in keinster Weise für eine Kostenentschädigung herangezogen werden. Und berechtigt dies den Mieter nicht zur Mietzinsminderung oder -zurückhaltung und kann der Mieter den Vermieter auch in keiner Weise sonst wie haftbar machen.
-
Mietzinszahlung
Der Mietzins ist für die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit im Vorhinein bzw. bei entsprechender gesonderter Vereinbarung monatlich jeweils im Vorhinein zur Zahlung fällig. Die Abrechnung von zusätzlichen Mietzinsbeträgen für Extraeinsatzzeiten gemäß Punkt 1.5. erfolgt im Nachhinein gesondert bei Vertragsende. Bei Zahlungsverzug, aus welchem Grund auch immer, ist der Vermieter zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 1% monatlich zuzüglich Umsatzsteuer berechtigt. Haften zu Lasten des Mieters bei MBA-Verleihs mehrere Forderungen offen aus, so wird mit einer Zahlung durch den Mieter jene Forderung MBA-Verleihs getilgt, für die der Mieter die Zahlung widmet. Unterlässt der Mieter eine Widmung, so erfolgt die Anrechnung der Zahlung auf die älteste Schuld. Mehrere Mieter haften zur ungeteilten Hand. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegen den Mietzins ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel des Mieters werden nur vorbehaltlich Eingangs-und zahlungshalber angenommen, Zahlung gilt erst mit endgültiger Gutschrift als bewirkt.
-
Nebenkosten
Alle Nebenkosten, welche in Zusammenhang mit der Mietvertragserstellung enstehen, sind in den angegebenen Mitzinssätzen bereits enthalten.